© EFS 2012 Stichprobenplan Die erste Auswahlstufe – Straßen als Primäreinheiten Die geografische Lage sowie die Infrastruktur der Dörfer und Städtchen des Schwäbischen Waldes  erforderten ein Stichprobendesign, das die ländlichen Eigenarten aufnimmt, um Datenverzerrungen  durch mögliche lokale Klumpungen zu begrenzen. So wurde anhand kommunaler Straßenver-  zeichnisse in den ausgewählten Gemeinden, ausgehend von einer für jeden Ort zufällig gezogenen  Startzahl zwischen 1 und 9, jede 7. Straße als Zielgebiet (Sample Point) ermittelt. Über diese  Straßenziehung verteilten sich die möglichen Zielhaushalte bzw. Zielpersonen quer über die  geografisch-ländlich weiträumigen Gemeindegebiete. Es wurden 450 Auswahlstraßen gezogen.  Die zweite Auswahlstufe – Haushalte als Sekundäreinheiten Die Gesamtanzahl der Zielhaushalte, die für die jeweiligen Auswahlorte errechnet wurden, sind pro-  portional zur Anzahl der dort wohnhaften erwachsenen Bevölkerung auf die ermittelten Straßen-  einheiten umgelegt worden. Auf diese Weise konnte sichergestellt werden, wieviele Haushalte in  den jeweiligen Primäreinheiten (Auswahlstraßen) in die Stichprobe fallen. Auf gut bewohnte  Straßenzüge fielen entsprechend der Anwohnerdichte mehr Auswahlhaushalte, als auf Sträßchen  und Gassen mit wenigen Anwohnern/innen. In einer Vor-Ort-Begehung (Adressvorlaufverfahren)  wurden, beginnend mit einer zufällig festgelegten Starthaushaltsnummer, aufeinanderfolgende  Haushalte aufgelistet. Die Anzahl der aufzulistenden Haushalte hing mit der Anzahl der benötigten  Zielpersonen der jeweiligen Straßen und der festgelegten Schrittweite (Auswahlintervall von  Haushalten) zusammen. Die Adressauflistung verlief nach klaren Begehungsregeln.    Die dritte Auswahlstufe – Zielpersonen als Tertiäreinheiten Die im Begehungsverfahren ermittelten Zielhaushaltsadressen wurden bearbeitet und dann den  Interviewer/innen bzw. Kontaktierungsmitarbeitern/innen übergeben. Diese hatten die Aufgabe, die  entsprechenden Privathaushalte persönlich aufzusuchen, die Studie vorzustellen und die tatsäch-  liche Zielperson für die Befragung zu ermitteln. Als Auswahlkriterium für die Identifikation der tat-  sächlichen Befragungsperson im Haushalt wurde der letzte Geburtstag festgelegt. Erstkontakte  hatten persönlich – also nicht telefonisch – zu erfolgen. Bei Nichterreichbarkeit der Zielpersonen  sollten die Haushalte bis zu viermal an unterschiedlichen Wochentagen und zu unterschiedlichen  Uhrzeiten aufgesucht werden. Erst dann wurden die Adresse als „nichterreichbar“ ausgetragen. In  einem Besuchsprotokoll sind die Kontaktierungsversuche (Uhrzeit, Wochentag, Anwesenheit und  Ausfallgrund) notiert worden.