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Stichprobenplan
Die erste Auswahlstufe – Straßen als Primäreinheiten
Die geografische Lage sowie die Infrastruktur der Dörfer und Städtchen des Schwäbischen Waldes
erforderten ein Stichprobendesign, das die ländlichen Eigenarten aufnimmt, um Datenverzerrungen
durch mögliche lokale Klumpungen zu begrenzen. So wurde anhand kommunaler Straßenver-
zeichnisse in den ausgewählten Gemeinden, ausgehend von einer für jeden Ort zufällig gezogenen
Startzahl zwischen 1 und 9, jede 7. Straße als Zielgebiet (Sample Point) ermittelt. Über diese
Straßenziehung verteilten sich die möglichen Zielhaushalte bzw. Zielpersonen quer über die
geografisch-ländlich weiträumigen Gemeindegebiete. Es wurden 450 Auswahlstraßen gezogen.
Die zweite Auswahlstufe – Haushalte als Sekundäreinheiten
Die Gesamtanzahl der Zielhaushalte, die für die jeweiligen Auswahlorte errechnet wurden, sind pro-
portional zur Anzahl der dort wohnhaften erwachsenen Bevölkerung auf die ermittelten Straßen-
einheiten umgelegt worden. Auf diese Weise konnte sichergestellt werden, wieviele Haushalte in
den jeweiligen Primäreinheiten (Auswahlstraßen) in die Stichprobe fallen. Auf gut bewohnte
Straßenzüge fielen entsprechend der Anwohnerdichte mehr Auswahlhaushalte, als auf Sträßchen
und Gassen mit wenigen Anwohnern/innen. In einer Vor-Ort-Begehung (Adressvorlaufverfahren)
wurden, beginnend mit einer zufällig festgelegten Starthaushaltsnummer, aufeinanderfolgende
Haushalte aufgelistet. Die Anzahl der aufzulistenden Haushalte hing mit der Anzahl der benötigten
Zielpersonen der jeweiligen Straßen und der festgelegten Schrittweite (Auswahlintervall von
Haushalten) zusammen. Die Adressauflistung verlief nach klaren Begehungsregeln.
Die dritte Auswahlstufe – Zielpersonen als Tertiäreinheiten
Die im Begehungsverfahren ermittelten Zielhaushaltsadressen wurden bearbeitet und dann den
Interviewer/innen bzw. Kontaktierungsmitarbeitern/innen übergeben. Diese hatten die Aufgabe, die
entsprechenden Privathaushalte persönlich aufzusuchen, die Studie vorzustellen und die tatsäch-
liche Zielperson für die Befragung zu ermitteln. Als Auswahlkriterium für die Identifikation der tat-
sächlichen Befragungsperson im Haushalt wurde der letzte Geburtstag festgelegt. Erstkontakte
hatten persönlich – also nicht telefonisch – zu erfolgen. Bei Nichterreichbarkeit der Zielpersonen
sollten die Haushalte bis zu viermal an unterschiedlichen Wochentagen und zu unterschiedlichen
Uhrzeiten aufgesucht werden. Erst dann wurden die Adresse als „nichterreichbar“ ausgetragen. In
einem Besuchsprotokoll sind die Kontaktierungsversuche (Uhrzeit, Wochentag, Anwesenheit und
Ausfallgrund) notiert worden.